Hardcore für Markenrechtler
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.