Für 700,00 EUR schuldet die Werbeagentur keine Markenrecherche
Nach Auffassung des 19. Zivilsenats des KG Berlin schuldet die Werbeagentur bei einem Honorar von 700,00 EUR für die Entwicklung eines Logos keine Markenrecherche, wenn nichts anderes (stillschweigend) vereinbart wurde (KG Berlin, Beschl. v. 04.02.2011, Az. 19 U 109/10). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Beklagte schuldete der Klägerin zunächst nicht die…