So sind sie, die Westfalen
Warum isst ein Markenrechtler diesen „Westfälischen Knochenschinken“ Foto: Thomas Felchner besonders gern? Er ist seit einigen Tagen als markenrechtlich geschützte „geografischen Angabe“ geschützt (§§ 130 ff. MarkenG). Was der Westfale nicht geschützt hat, isst er eben nicht. Sehr gut. MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner Nationales und internationales…