Der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren beträgt 50.000 EURO
Mit einer am 05.06.2012 veröffentlichten Eilunterrichtung informiert das Bundespatentgericht (BPatG) darüber, dass der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren vom 29. Senat auf 50.000 EURO festgesetzt wurde. In der Eilunterrichtung heißt es wie folgt: „Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (…) auf 50.000 € fest. Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdeverfahren vor…