gefesselte Frau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 14, 16, 18 und 25 wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.09.2010, Az. 27 W (pat) 96/10 – gefesselte Frau). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Wie die Markenstelle zutreffend festgestellt…

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