Wohl zu viel Drachenboot gefahren
Ich habe ja schon eine Menge BPatG-Entscheidungen gelesen. Aber noch nie wurde eine Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass aus dem streitgegenständlichen Widerspruch nicht eindeutig hervorgehen würde, „wer den Widerspruch einlegt“ hat (BPatG, Beschl. v. 26.04.2013, Az. 27 W (pat) 105/12 – EAST TOWN DRAGONS Schwerin). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die Markenstelle…