Mach Dich Ab Du kürzung

Abkürzungen sind dann schutzunfähig, wenn diese für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und ebenso wie die betreffende vollständige Beschaffenheitsangabe eingesetzt werden können (BPatG, Beschl. 10.01.2012, Az. 33 W (pat) 39/10 – CTC). In den Entscheidungsgründen heißt es wie auszugsweise folgt: „Auch Abkürzungen können als beschreibende Art- oder Beschaffenheitsangaben in Betracht kommen, zumal bei der Typisierung…

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