Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 20.10.2008, Az. 25 W (pat) 34/06 – Robotlab
Leitsatz Die Bezeichnung „Robotlab“ ist für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 40, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es kann dahinstehen, ob Hilfsanträge in Bezug auf die Fassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im absoluten Verfahren überhaupt zulässig oder vielmehr unwirksam sind, weil eine Verzichtserklärung nicht bedingt abgegeben werden kann, denn…