Markenrechtliches Streichkonzert

Das Landgericht bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und den Zeichen „bitolon livetex plus“ und „bitolon livetex extra“ Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wies der Bundesgerichtshof (BGH) nun zurück (BGH, Beschl. v. 07.07.2011, Az. I ZR 92/10 – LIFETEC/bitolon livetex plus). Nach dessen Auffassung komme dem angegriffenen Bestandteil eines kombinierten Zeichens…

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