Echter Dresdner Stollen
„Echt“ ist der Dresdner Stollen nur dann, wenn er mit nachfolgender Marke gekennzeichnet ist. Markeninhaber ist der Dresdner Stollenschutzverband e.V..
„Echt“ ist der Dresdner Stollen nur dann, wenn er mit nachfolgender Marke gekennzeichnet ist. Markeninhaber ist der Dresdner Stollenschutzverband e.V..
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Echt kölsch Mädche für einzelne Waren der Klassen 16, 24 und 25, insbesondere „Bekleidungsstücke“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 219/09 – Echt kölsch Mädche). In den Entscheidungsgründen heiß es wie folgt: „Auch wenn die Wortfolge auf einer Vielzahl von Waren, wie Bekleidungsstücken, Stoffen,…
Im Nachgang zur Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28.10.2009 wurde die genannte Entscheidung nunmehr veröffentlicht (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 213/07 – Käse in Blütenform III). Nach Auffassung des Senats wurde die 3D-Marke nicht bösgläubig im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angemeldet, da bei der…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SALUS und SANUS im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren, insbesondere „Mittel zur Körper- und Gesundheitspflege“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.10.2009, Az. 24 W (pat) 40/08 – SALUS/SANUS)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 03, insbesondere „Parfümeriewaren“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 24 W (pat) 57/08 – PARFÜM O U T L E T ).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fanlaib für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fitte Birne für einzelne Waren der Klassen 16, 9, 28, 35, 41, insbesondere „Software zum Gedächtnistraining“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 30.09.2009, Az. 29 W (pat) 76/08 – Fitte Birne).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SDT für einzelne Waren der Klasse 44, insbesondere „Medizinische Dienstleistungen, Dienstleistungen eines Arztes“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.07.2009, Az. 30 W (pat) 08/08 – SDT).