Pflaumentoffel

Gestern fragte mich mein Anwaltskollege, Rechtsanwalt Frank Stange, Moderator der XING-Gruppe „Werbung und Recht, ob ich den sog. „Pflaumentoffel“ kennen würde. Dies musste ich verneinen. Wie sich herausstellte, ist der „Pflaumentoffel“ eine aus getrockneten Pflaumen bestehende Figur mit einer bemalten Papierkugel als Kopf, einem Pappzylinder als Kopfbedeckung, einem Schulterumhang und einer Leiter aus Papier, die mit Metallfolie bezogen sind. Er erinnert an einen Schornsteinfeger und wird insbesondere auf dem Dresdner Striezelmarkt verkauft. Ausweislich der online Enzyklopädie WIKIPEDIA gibt es den Pflaumentoffel seit beginn des 19. Jahrhunderts.

Wie ich feststellen musste, gibt es verschiedene Wortmarken „Pflaumentoffel“, die unter anderem die Waren Feine Back- und Konditorwaren, Kakao und Kakaoerzeugnisse“ und „Gallerten, Konfitüren, Kompotte, insbesondere Mus aus Pflaumen, Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken“ schützt. Ganz offensichtlich war das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht darüber informiert, wer oder was der „Pflaumentoffel“ ist (aber es besteht ja möglicherweise die Möglichkeit der Löschung).

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