Российская
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke
(übersetzt: „Die Russische …“ oder „… die aus Russland“) für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG) zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.07.2009, Az. 28 W (pat) 96/08 – Die Russische).