COOL CASSIS
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Süßwaren, nämlich Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons und Minzpastillen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 39/09 – COOL CASSIS).