Käse in Blütenform III – Zur bösgläubigen Anmeldung einer 3D-Marke – Die Entscheidung im Volltext
Im Nachgang zur Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28.10.2009 wurde die genannte Entscheidung nunmehr veröffentlicht (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 213/07 – Käse in Blütenform III).
Nach Auffassung des Senats wurde die 3D-Marke
nicht bösgläubig im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angemeldet, da bei der Anmeldung nicht die Störung der Mitwettbewerberin, sondern die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund gestanden hätte.
Siehe hierzu: Bösgläubigkeit