KONDOME – Made in Germany

Heißes Thema für die Richter am Bundesgerichtshof (BGH): „Die Parteien produzieren und vertreiben Kondome. Die Beklagte bezieht aus dem Ausland entsprechend geformte Erzeugnisse aus Naturkautschuklatex. In ihrem deutschen Werk werden die Produkte – sofern sie als „feuchte Kondome“ vertrieben werden sollen, nach der Befeuchtung – einzeln in Folien eingeschweißt, die Folien mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen…

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