Du räudiger Kojote, geh‘ mir aus dem Weg

Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) lesen, heißt fürs Leben lernen. In der Coyote Ugly vs. Coyote Dancers-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.12.2014, Az. 29 W (pat) 506/12 – Coyote Ugly vs. Coyote Dancers) geht es diesmal um den „Kojoten“ und dessen Bedeutung/Verständnis in der deutschen Sprache. Lassen Sie sich in die Welt der alten Western verführen, Film ab:

„Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist durchschnittlich. „Coyote Ugly“ wird auch vom inländischen Verbraucher im Sinne von „Präriewolf hässlich“ oder „hässlicher Kojote“ verstanden. „Ugly“ gehört zum Grundwortschatz der englischen Sprache. Das ursprünglich wohl aus einem indianischen Dialekt stammende Wort „Coyote“ für einen Präriewolf ist im Deutschen in der Schreibweise Kojote nicht nur eine Tierbezeichnung, sondern hat abwertend zudem die Bedeutung „Schuft“ (www.duden.de). Der „räudige Kojote“ ist zumindest älteren Verbrauchern aus der Wildwestliteratur und entsprechenden Verfilmungen nach Karl May bekannt, wo er als gängiges Schimpfwort gebraucht wird. In dieser Bedeutung wird der Begriff noch immer benutzt („wie ein räudiger Kojote“). Die Wortkombination wird deshalb trotz der grammatikalisch inkorrekten Wortfolge Substantiv – Adjektiv als Gesamtbegriff im Sinne von „hässlicher Kojote“ unmittelbar verstanden.“

Also wenn Sie mal ein neues Schimpfwort suchen, hier haben Sie es.

Thomas Felchner

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Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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