Auf der Überholspur

Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) gibt es nun ein „Fast-Track-Verfahren“ (beschleunigtes Verfahren) bei Markenanmeldungen. Mit dem neuen „Fast-Track-Verfahren“ wird die Markenanmeldung schneller geprüft und veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt doppelt so schnell wie bei regulären Anmeldungen. Weitere Informationen gib’s hier. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner Nationales und internationales Markenrecht Unter anderem biete ich folgende Dienstleistungen an:…

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