Mediziner-Lacher

Nachfolgender Wort-/Bildmarke CardioFIT

Registernummer: 302010031059
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wurde nur wegen ihrer grafischen Gestaltung betreffend die Waren „chirurgische Instrumente“ (Klasse 10) eingetragen (BPatG, Beschl. v. 02.04.2014, Az. 28 W (pat) 76/12 – CardioFIT), wobei einen die Begründung

„Das angemeldete Zeichen erhält zusätzlich durch die grafische Ausgestaltung die Funktion eines Unterscheidungsmittels. CardioFIT zeigt zwei Wortelemente in schwarzer Schrift, wobei das Element „Cardio“ in Groß-/Kleinschreibung mit Fettdruck und das Element „FIT“ in dünner kursiver Majuskelschrift ausgeführt ist. Es handelt sich zwar grundsätzlich um einfache Gestaltungsmittel, die dazu dienen, die visuelle Wahrnehmung der Wortbestandteile zu verbessern. Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass diese Art der Gestaltung gerade im Bereich der Medizinprodukte, insbesondere der chirurgischen Instrumente gebräuchlich und werbeüblich ist.“

erschreckt (als ob die Mediziner ausschließlich in Arial-Schrift werben und grafische Bestandteile bei denen nie vorkommen würden. Ein echter Lacher bei der nächsten Mediziner-Party.)

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Thomas Felchner

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Thomas Felchner

Nationales und internationales Markenrecht

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