Ringelement

Da der 3D-Marke Quelle: http://www.wipo.int sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung die Unterscheidunhgskraft fehlte, bestätigte das Bundespatentgericht die Löschung (Schutzentziehung) der 3D-Marke (BPatG, Beschl. v. 31.05.2011, Az. 26 W (pat) 46/10 – Ringelement).

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