Gesamtbegrifflicher Charakter

Die widersprechende Wortmarke „YO“ und der prägende Bestandteil „YoYo“ der angegriffenen Marke sind trotz durchschnittlicher Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit nicht ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.01.2012, Az. 27 W (pat) 595/10 – YO/YoYo Foodworld) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Der klangliche Abstand ist wegen der Verdoppelung des „Yo“ in der jüngeren Marke ausreichend. Bei…

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