Dose vs. Getränk

In der Rea vs. nea-Entscheidung beschäftigte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob die Waren „Getränkedosen aus Metall“ und „Getränke“ ähnlich seien und verneinte dies mit folgender Begründung: „a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer…

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Zur Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

Zur  Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…

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Warenähnlichkeit

Zwei Marken sind u.a. nur dann verwechselbar ähnlich, wenn die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zumindest „ähnlich“ sind. Mit der Frage, wann dies der Fall ist, beschäftigt sich der 27. BPatG-Senat in der MAPA/MAPA-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 567/11 – MAPA/MAPA). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Ähnlichkeit…

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Warenähnlichkeit zwischen „Wäscheweichspülmitteln“ und „Körperpflegemitteln“

Wäscheweichspülmittel weisen Berührungspunkte zu Körperpflegemitteln mit der Folge auf, das zwischen den Waren „Shampoos, soaps, cosmetics“ und „Wasch- und Bleichmittel, Spül- und Aufhellungsmittel für Wäsche, Wäscheweichspülmittel“ der Nizza Klasse 03 (noch) Warenähnlichkeit besteht (BPatG, Beschl. v. 22.03.2011, Az. 24 W (pat) 47/10 – SOFTLAN/SOFTLINE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: a) Die gemäß…

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