Einen Tick zu spät
Das nachfolgende Uhr wie eine Briefmarke aussieht, macht sie leider zu keiner Marke. Dies bestätigte der Gerichtshof mit Beschluß vom 14.05.2012 (Gerichtshof, Beschl. v. 14.05.2012, Rs. Rechtssache C- 453/11 P – Uhrengehäuse). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Zweitens kann bei einer zusammengesetzten Marke wie der angemeldeten die Prüfung der Unterscheidungskraft zum Teil…