Where is the Park Lane?
Ausländische Straßennamen sind dann als deutsche Marke eintragungsfähig, wenn dem maßgeblichen Verkehr die Straße als mögliche Herkunftsangabe und daher auch die Eigenschaften der so bezeichneten Straße weitgehend unbekannt ist. So heißt es in der ParkLane-Entscheidung des BPatG hierzu wie folgt: „b) Zwar handelt es sich bei dem Begriff „Park Lane“ um einen Straßennamen in London.…