Bruce Li

Im Rahmen der Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit gilt der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Allerdings dann nicht, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der MANGO/limango-Entscheidung, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt. „Der einzige Unterschied besteht in der Anfangssilbe „li“ der jüngeren Marke. Zwar gilt nach deutscher Rechtsprechung…

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