Nicht die Bohne

Eine in den USA eingetragene Marke kümmert das DPMA „nicht die Bohne“. So heißt es in der JobDate-Entscheidung des BPatG hierzu wie folgt: „Auch im Hinblick auf die von der Anmelderin geltend gemachte Eintragung von JobDate in den USA kann sie keinen Anspruch auf Schutzgewährung ableiten. Die zuvor genannten, für inländische Voreintragungen praktizierten Grundsätze müssen…

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