Aus 3 macht 4

Was die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung angeht, sind in der Vergangenheit vor allem drei Fallgruppen herausgearbeitet worden: die Anmeldung einer Marke in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers für identische oder ähnliche Kennzeichnungen ohne zureichenden sachlichen Grund, die Anmeldung einer Marke in markenrechtlich nicht gerechtfertigter Behinderungsabsicht ohne generellen Benutzungswillen des Markeninhabers und die Anmeldung einer Marke…

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