Ganz schön Hard

In der Mitteilung der Pressestelle Nr. 136/2013 vom 15.08.2013 des Bundesgerichtshofs (BGH) heißt es wie folgt: „Bundesgerichtshof entscheidet im Streit zwischen der weltweit tätigen Hard Rock-Gruppe und dem „Hard Rock Cafe Heidelberg“ Das „Hard Rock Cafe Heidelberg“ kann unter dieser Bezeichnung weiter betrieben werden, es dürfen dort aber keine mit dem international bekannten „Hard-Rock-Cafe-Logo“ gekennzeichneten…

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