DINCH
Warum Chemiker den Plastikweichmacher „1,2-Cyclohexandicarbonsäurediisononylester“ bzw. „1,2-Diisononylcyclohexandicarbonsäureester“ abkürzen und vorsichtig bei der Namensfindung sein müssen, zeigt die DINCH-Entscheidung des EuG (EuG, Urt. v. 27.04.2017, Rs. T‑721/15 – DINCH), mit der die Nichtigkeit dieser Marke bestätigt wurde. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Ferner hat die Beschwerdekammer in Rn. 30 der angefochtenen Entscheidung ausgeführt,…