Eile statt Weile

Wie der OATGURT vs. Haferghurt-Entscheidung des BPatG zu entnehmen ist, lohnt sich eine zeitnahe Beschwerdebegründung bzw. Stellungnahme zu dieser. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „A. Über die Beschwerde kann entschieden werden, ohne dass den Beteiligten zuvor der Entscheidungszeitpunkt angekündigt oder der Beschwerdegegnerin, deren Verfahrensbevollmächtigten die Beschwerdebegründung am 28. Dezember 2020 zugestellt worden ist…

Share

Keep reading