Eile statt Weile
Wie der OATGURT vs. Haferghurt-Entscheidung des BPatG zu entnehmen ist, lohnt sich eine zeitnahe Beschwerdebegründung bzw. Stellungnahme zu dieser. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „A. Über die Beschwerde kann entschieden werden, ohne dass den Beteiligten zuvor der Entscheidungszeitpunkt angekündigt oder der Beschwerdegegnerin, deren Verfahrensbevollmächtigten die Beschwerdebegründung am 28. Dezember 2020 zugestellt worden ist…