Marke und Technik
Man kann sagen, „zu viel Technik ist bei einer Marke schlecht“, heißt es doch unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wie folgt: „Dem Markenschutz nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind.“ Wann dies der Fall ist, wird recht anschaulich…