Das ist ja wohl das Mindeste

Zum Nachweis der Benutzung einer Marke im Rahmen des § 26 MarkenG reicht die Angabe von „Mindestumsatzzahlen und Durchschnittswerten“ „Gemäß der eidesstattlichen Versicherung betrug der Umsatz der unter der Marke „Elac“ gekennzeichneten Lautsprecher allein in Deutschland von 1981 bis heute mindestens … EUR jährlich. An einer ernsthaften Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1…

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