Anmerkung zur Cndy Brz-Entscheidung

Ich tue mich schwer mit der Begründung, dass der Fachverkehr das angemeldete Wortzeichen „Cndy Brz“ zum Anmeldezeitpunkt „problemlos“ mit der englischen Wortfolge „Candy Breeze“ gleichgesetzt und es daher im Zusammenhang mit Tabakwaren im Sinne von „Kandis Hauch/Brise“ und damit als Geschmacksangabe aufgefasst haben soll. Meines Erachtens bedarf dies einer gewissen Häufigkeit und Übung, bevor ein…

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Gedankenkino

In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt: „bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen. aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt…

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