Dieses Die

Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „Romana“ und „Die Romanas“ trotz teilweiser Identität und durchschnittlicher Ähnlichkeit einzelner Waren der Klasse 09 und 16 (auch) keine (sprachliche) verwechslungsgefährliche Ähnlichkeit (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 27 W (pat) 507/11 – Romana/Die Romanas). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Auch…

Share

Keep reading