Blau/Silber verleiht Flüüüüüügel

Die „Red Bull“-Farben „Blau/Silber“ fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, weil „die Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel, nicht festgestellt werden“ konnte. Allerdings habe Red Bull „das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft … für Energy-Drinks in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG)“ so der 26. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom…

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