Allerlei Gauklerei
Dem Inhaber der Wort-/Bildmarke steht kein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer des Wortzeichens „Berliner Gauklerfest“ zu, so das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (KG Berlin, Urt. v. 15.02.2013, Az. 5 U 109/12 – Berliner Gauklerfest/Berliner Gauklerfest). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Wird aber – wie hier – in einem Zeichen aus einer vorbestehenden…