Advo ist nicht mehr Anwalts Liebling
Bei den Anwälten ist alles „advo“. Das Bundespatentgericht (BPatG) beschäftigte sich in der Advo/Advotipp-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.05.2014, Az. 29 W (pat) 59/1 – Advo/Advotipp) mit dem Schutzbereiches des Bestandteils „advo“,urteilte wie folgt „Der Widerspruchsmarke „Advo“ kann nicht durchgehend eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zugebilligt werden. In Bezug auf die Dienstleistungen, die von einem Anwalt erbracht werden…