DPMA zwischen den Jahren geschlossen
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist vom 24.12.2009 bis 03.01.2010 geschlossen. Weitere Informationen können der Mitteilung Nr. 8/09 entnommen werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist vom 24.12.2009 bis 03.01.2010 geschlossen. Weitere Informationen können der Mitteilung Nr. 8/09 entnommen werden.
Mit Information Notice No. 18/2009 teilt die World Intellectual Property Organization (WIPO) die an die WIPO zu zahlenden aktuellen Gebühren mit, wenn Ghana als Zielland benannt wird.
Am 21.12.2009 erschienen die „AlicanteNEWS 12/2009„, der monatliche Newsletter des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).
Sudan tritt mit Wirkung zum 16.02.2010 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei. Dies geht aus der Information Notice No.19/2009 der World Intellectual Property Organization (WIPO) hervor. Anmerkung: Siehe hierzu: IR-Marke
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Schokolade, Schokoladenerzeugnisse“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.09.12.2009, Az. 25 W (pat) 82/09 – sitzender-Schokoladenhase).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke EM 2012 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09 – EM 2012).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).