Ghana

Mit Information Notice No. 18/2009 teilt die World Intellectual Property Organization (WIPO) die an die WIPO zu zahlenden aktuellen Gebühren mit, wenn Ghana als Zielland benannt wird.

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Lancaster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).

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Sudan tritt dem PMMA bei

Sudan tritt mit Wirkung zum 16.02.2010 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei. Dies geht aus der Information Notice No.19/2009 der World Intellectual Property Organization (WIPO) hervor. Anmerkung: Siehe hierzu: IR-Marke

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PowerTab

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).

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Sitzender Schokoladenhase

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Schokolade, Schokoladenerzeugnisse“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.09.12.2009, Az. 25 W (pat) 82/09 – sitzender-Schokoladenhase).

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EM 2012

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke EM 2012 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09 – EM 2012).

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WM 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).

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Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

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business date

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).

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Farbe Boden Tapete Werkzeug

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).

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