„Burg Lissingen“ als Wortmarke nicht eintragungsfähig
Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die unter dem Az. 30652229.2 angemeldete Wortmarke „Burg Lissingen“ wegen eines bestehendenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkeG) nicht eintragungsfähig, weil sie für alle beanspruchten Dienstleistungen eine geografische Herkunftsangabe darstelle (BPatG, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 33 W (pat) 52/08 – Burg Lissingen). Zu geografischen…