Fliegendes Zebra

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 08, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt unter anderem folgende Dienstleistung der Klasse 39: „Transporte“ Anmerkung: Das Flugzeug sieht ja aus wie ein „fliegendes Zebra“.

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St. Lucia

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke St. Lucia für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) bzw. bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 25 W (pat) 132/09 – St. Lucia).

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FRICTION MANAGEMENT SOLUTIONS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FRICTION MANAGEMENT SOLUTIONS für einzelne Dienstleistungen der Klasse 37 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 103/08 – FRICTION MANAGEMENT SOLUTIONS ).

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LIGHT live vs. LIGHTYLIFE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und LIGHTYLIFE betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 106/08 – LIGHT live/LIGHTYLIFE).

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rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 08

Am 24.02.2010 ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 08 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei…

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D2 vs. D21

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken D2 und D21 im Bereich einiger in Klasse 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 25/09 – D2 vs. D21) Anmerkung: Interessant sind die Ausführungen des Senats zur Nicht-Erstattung geltend gemachter Fahrtkosten. Diesbezüglich heißt es in der Entscheidung wie folgt:…

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Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Stern und betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).

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beauty24.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 48/09 – beauty24.de).

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Titelschutzanzeiger Nr. 961

Der Titelschutzanzeiger Nr. 961 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

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freenet iPhone

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).

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medieval

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke medieval für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 114/09 – medieval).

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German Poker Players Association

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke German Poker Players Association für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 28, 41 und 43 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09 – German Poker Players Association).

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