Cordarone

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Cordarone für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 225/03 – Cordarone).

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Ivadal

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Ivadal für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 224/03 – Ivadal).

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rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 01

Das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 01 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…

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Oma`s Hundekekse

Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?

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MALTESERS vs. Maltinos

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken MALTESERS und Maltinos im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Schokolade“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 25 W (pat) 98/09 – MALTESERS/Maltinos)

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nasty vs. Nasty-Beatz

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken nasty und Nasty-Beatz im Bereich einiger in Klasse 41 genannter Dienstleistungen, insbesondere „Unterhaltung“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 27 W (pat) 151/09 – nasty/Nasty-Beatz)

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STAHLSCHLUESSEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke STAHLSCHLUESSEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 11/09 – STAHLSCHLUESSEL).

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KEY TO STEEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke KEY TO STEEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 13/09 – KEY TO STEEL).

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FreeLotto

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FreeLotto für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36, nämlich „Vermittlung von Lotterien und Wettspielen“ nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 08.12.2009, Az. 33 W (pat) 135/07 – FreeLotto).

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Nicht unbedingt hitverdächtig

Seit McDonald´s mit dem Slogan „Ich liebe es“ wirbt, lieben auch andere Unternehmen ihre Produkte. So hat FERRERO unter anderem folgende Wort-/Bildmarke angemeldet. Anmerkung: Der Zusatz „Love“ ist nicht unbedingt „hitverdächtig“ und zwar sowohl aus Sicht des Markenrechts als auch aus Sicht des Marketing.

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COOL CASSIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke COOL CASSIS für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Süßwaren, nämlich Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons und Minzpastillen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 39/09 – COOL CASSIS).

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