Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 22.01.2009, Az. I ZR 30/07 – Beta Layout
Leitsatz Die Nutzung eines Unternehmenskennzeichens als AdWord stellt keine Markenverletzung dar. Demzufolge scheidet ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch aus. Auch besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.