Blogbeitrag
Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).
Schnee in Karlsruhe
Stolz präsentiert der Bundesgerichtshof seine neu gestaltete Internetseite Wie man sieht, hat es in Karlsruhe geschneit.
Meissener Porzellan nicht mehr blau sondern rot
Auch die „bekannteste Marke“ schützt vor Verlusten nicht. Laut Sächsischer Zeitung (SZ) vom heutigen Tage, schreibt die Porzellanmanufaktur Meissen erstmals seit der Wende rote Zahlen.
Wohnst du schon oder schraubst du noch?
Unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Volker Bugdahl, Inhaber der Markenagentur at10tion einen – wie immer – interessanten und unterhaltsamen Artikel zum Thema „IKEA-Marken“ in der neuesten MarkenR Nr. 11-12, November/Dezember 2009.
business date
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).
Farbe Boden Tapete Werkzeug
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).
bonusstrom
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke bonusstrom für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42, insbesondere „Transport von elektrischer Energie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 91/08 – bonusstrom).
Titelschutzanzeiger Nr. 953
Sind Sie auf „Markenentwicklung“ spezialisiert?
Zum Thema „Markenentwicklung unter marken- und haftungsrechtlichen Aspekten“ publizierte ich eine kleine Einführung im jährlich erscheinenden KALEIDOSKOP 2009 des Dresdner Marketing-Clubs. Die Einführung ist dort unter dem Titel „Sind Sie auf „Markenentwicklung“ spezialisiert?“ zu finden.
Anneliese
Am 11.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 50 vom 11.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Motor ist unser Antrieb
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Motor ist unser Antrieb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 06, 07 und 42, insbesondere „technische Entwicklung von Motoren für die Automobil- und die –zulieferindustrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Investitionsgüterindustrie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 123/09 – Motor ist…