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Change in the Amounts of Individual Fee: European Community
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ändert ab 12.08.2009 ihre Gebühren, wenn die Europäische Union (EU) Ziel einer IR-Markenanmeldung ist (Information Notice No. 15/2009). Die Gebührensenkung erfolgt vor dem Hintergrund der Senkung der Gemeinschaftsmarkenanmeldegebühr, die am 01.05.2009 in Kraft getreten ist. Die WIPO kündigt an, dass die neue Gebühr bei internationalen Anmeldungen, die die EU…
Das Ende des Legosteins als 3D-Marke
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die Löschung des als 3D-Marke eingetragenen Legobausteins, weil der Eintragung das Eintragungshindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegenstehen würde. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.
Eine massenhafte Registrierung von Domains stellt grundsätzlich keine unlautere Mitbewerberbehinderung dar
Die Registrierung einer Domain kann, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner ahd.de-Entscheidung (Az. I ZR 135/06 – ahd.de), nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen. Fehlt einem Markenanmelder ein ernsthafter Benutzungswille, kann dies die Annahme nahelegen, er wolle die Marke nur dazu verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in…
Ägypten…
… tritt mit Wirkung zum 03.09.2009 als 79 Staat dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei. Dies geht aus der Information Notice No. 13/2009 hervor.
1 Million …
… Markenanmeldungen konnte die WIPO am 11.05.2009 verzeichnen. Glücklicher Anmelder war die österreichische Firma Grüne Erde GmbH. Herzlichen Glückwunsch.
Erstattung der Abmahnkosten
Wer die Markenrechte eines Markeninhabers verletzt, kann von diesem auf Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies geschieht außergerichtlich durch eine sog. "Abmahnung". Ist diese berechtigt, muss der Abgemahnte, soweit die Abmahnung von einem Rechtsanwalt veranlasst wird, dem Abmahnenden die Aufwendungen erstatten, die dieser für den besagten Rechtsanwalt hat zahlen müssen. Rechtsgrundlage hierfür sind…
Herzlich Willkommen DPMAregister
Das DPMA startet heute seinen neuen Internetservice „DPMAregister“. Vor diesem Hintergrund können unter der URL http://www.register.dpma.de ab sofort gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts Registerdaten Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter Rechts- und Verfahrensstandsinformationen regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings abgerufen werden. Der Service DPMAregister fasst die Funktionen der bisherigen…
DPMAregister startbereit
Laut Mitteilung Nr. 1/09 der Präsidentin des DPMA vom 12.03.2009 veröffentlicht das DPMA ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30.04.2009) seine amtliche Publikation „Markenblatt“ nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen. Das DPMA hat sich die Bezeichnung „DPMAregister“ selbst als Marke schützen lassen. Sie ist unter dem Az. 30771077.7 im…
Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 22.01.2009, Az. I ZR 30/07 – Beta Layout
Leitsatz Die Nutzung eines Unternehmenskennzeichens als AdWord stellt keine Markenverletzung dar. Demzufolge scheidet ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch aus. Auch besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 06.02.2009, Az. 6 U 147/08 – Deutschland sucht den Superstar/S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer
Leitsatz Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) nutzen die Slogan „S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ und „S sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ die Wertschätzung der bekannten Marken (u. a. „Deutschland sucht den Superstar“) der Klägerin ungerechtfertigt und in unlauterer Weise aus, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.
Hardcore für Markenrechtler
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.