Hardcore für Markenrechtler
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
Leitsatz Die Wortmarke „STREETBALL“ ist betreffend die Waren „Sportschuhe und Sportbekleidung“ nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen. Ist das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gegeben, so ist die Eintragung zwingend zu versagen.…
Leitsatz Die Anbringung des Schriftzuges „D“ auf den Modelleisenbahnen der Beklagten stellt eine markenmäßige, die Herkunftsfunktion der Klägermarke verletzende Benutzung dar. Anders als das Herstellerzeichen des Originals bei Modellautos ist bei der Marke eines Eisenbahndienstleisters bei Modelleisenbahnen nicht davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Aufbringung der Marke nur als Abbildung der Wirklichkeit begreifen. Ein…
Die Positionierungsmarke ist betreffend die Waren „Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, insbesondere Trinkgläser“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 05.11.2008, Az. 26 W (pat) 10/08 – Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke))
Leitsatz Die Marken , die jeweils u. a. identische Waren der Klasse 33 schützen, sind nicht verwechselbar ähnlich. Bei Vorliegen einer Kombinationsmarke kann eine Verwechslungsgefahr aufgrund eines übereinstimmend ähnlichen Bestandteils nur bejaht werden, wenn der Bestandteil den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile im Gesamteindruck zurücktreten und deshalb vernachlässigt werden…
Leitsatz Zwischen den Waren und Dienstleistungen „Computer-Software zur Erstellung von plattformunabhängigen Internet-Shops und Internet-Autorensystemen, vornehmlich zur Reservierung, Buchung und Bezahlung von Unterkünften (Klasse 9), „Entwicklung und Design von Computer-Software, nämlich für Internet-Shops und Internet-Autorensysteme, vornehmlich zur Reservierung, Buchung und Bezahlung von Unterkünften“ (Klasse 42) auf der einen Seite und den Waren und Dienstleistungen „Informationen in…
Leitsatz Die Gemeinschaftswortmarke „TDI“ ist betreffend die Waren „technische Öle und Fette; Schmiermittel, Motorentreibstoffe“ (Klasse 4), „Motoren (soweit in Klasse 7 enthalten); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (soweit in Klasse 7 enthalten)“ (Klasse 7) und „Reparaturwesen; insbesondere Reparatur, Wartung und Pflege von Motoren einschließlich Pannenhilfe (Reparatur von Motoren im Rahmen der Pannenhilfe)“ (Klasse 37) nicht…
Leitsatz Der Wort-/Bildmarke kann die Eintragungsfähigkeit betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 43, 41, 25, 35, 44 nicht abgesprochen werden.
Leitsatz Die 3D-Form ist betreffend die Waren „Glaswaren (soweit in Klasse 21 enthalten), Flaschen“ der Klasse 21 nicht eintragungsfähig.
Leitsatz Die Wortmarke "LSA Profil" ist betreffend die Waren "Verbindungselemente für Kommunikations- und Datennetze, nämlich mit elektrischen Kontakten versehene Anschluss-, Trenn und Schaltleisten, Anschlussdosen; Kabelführungen und -abfangungen, Verbindungskabel und -schnüre, Lichtwellenleiter, Stecker, Steckverbinder, Leiterplattensteckverbinder, Lichtwellenleiterkupplungen, Schutzmagazine und – elemente, Schirmabfangungen, Abdeckstreifen, Anschlussteile, -gestelle, Profilstangengestelle und Gehäuse für die vorgenannten Verbindungselemente, insbesondere zur Verwendung in Haupt-…
Leitsatz Trotz teilweiser identisch und teilweiser hochgradiger ähnlich der Waren und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken sind die Wortmarken TIMEZONE und TIMEOUT weder in schriftbildlicher noch in klanglicher Hinsicht verwechselbar ähnlich.
Leitsatz Der Wortmarke „ENA“ ist hinsichtlich der Waren „reagants for use in industry, scientific research and analysis of food (exept for medical and veterinary purposes)“ eintragungsfähig. Der Schutzerstreckung im beantragten Umfang stehen keine Schutzhindernisse nach §§ 107, 113, 37, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 5 Abs. 1…