Rezeptur nach Dresdner Art
Auf einer Veranstaltung (die liegt bereits mehrere Jahre zurück), sagte ein den Dresdner Stollenschutzverband vertretender Rechtsanwalt damals sinngemäß zu mir: “Das fand ich nicht gut, dass Sie über die Entscheidung des OLG Dresden “Schneekoppe – Christstollen mit Diät-Rosinen – Rezeptur nach Dresdner Art” in einer Fachzeitschrift berichtet haben”, denn das OLG Dresden verneinte seinerzeit den geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Verbandes mit der Begründung, dass “die von der Beklagten verwendete Kennzeichnung nicht geeignet sei, eine Irreführung über die geografische Herkunft hervorzurufen. Durch die Angabe “Dresdner Art” würde gerade klargestellt werden, dass auf die Beschaffenheit des Dresdner Stollens nach der in der Satzung der Klägerin niedergelegten Grundrezeptur Bezug genommen würde (OLG Dresden, Urt. v. 15.01.2002, Az. 14 U 2361/01 – Schneekoppe – Christstollen mit Diät-Rosinen – Rezeptur nach Dresdner Art). Offensichtlich hatte der Dresdner Stollenschutzverband versucht, diese Entscheidung etwas “unter die Decke zu kehren”. Verständlich. Nunmehr sah ich in einer Bäckerei erneut diesen Zusatz
und musste gleich an diese Entscheidung und das Gespräch denken. Sorry, lieber Stollenschutzverband, dass ich noch einmal auf diese Entscheidung hinweisen muss.
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