Neulich in Herne

Egal wo ich auch hinkomme, immer stoße ich auf Dinge mit markenrechtlichen Bezug. So erinnerte mich nachfolgendes Geschäft Foto: Thomas Felchner in Herne sofort an die DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung des Bundespatentgerichts. Geht Ihnen das auch manchmal so?

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Unglaublich Komplex

Ist die grafische Gestaltung dieser Wort-/Bildmarke u.a. betreffend die Ware „Druckereierzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher“ tatsächlich so ungewöhnlich? Ja urteilten die Mitglieder des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG), die der Marke „Die konkrete Gestaltung der mehrfarbigen Wort-/Bildmarke weist dagegen eine den Schutz begründende Komplexität auf.“ eine „Schutz begründende Komplexität“ nicht absprechen konnten (BPatG,…

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Die Marke für den Italiener in Ihnen

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 41, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 30: Teigwaren und Nudelgerichte, Saucen Anmerkung: Die Marke für den Italiener in Ihnen!

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Warenähnlichkeit

Zwei Marken sind u.a. nur dann verwechselbar ähnlich, wenn die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zumindest „ähnlich“ sind. Mit der Frage, wann dies der Fall ist, beschäftigt sich der 27. BPatG-Senat in der MAPA/MAPA-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 567/11 – MAPA/MAPA). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Ähnlichkeit…

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Daniel Libeskind Keil

Der „Daniel Libeskind Keil“ wurde zwischenzeitlich entpackt Foto: Thomas Felchner und das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden heute eröffnet. Die Architektur ist zweifelsohne beeindruckend. Frage an Sie: Ist die Architektur des Gebäudes Ihrer Meinung nach eine (herkunftshinweisende) Marke, ja oder nein? Was meinen Sie?

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Feierbiest – Louis ist es nicht!

Mit Beschluss vom 18.08.2011 (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 512/11 – Feierbiest) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke Feierbiest betreffend die Waren Klasse(n) Nizza 24: Textilwaren, Textilstoffe, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Stoffe; Bettwäsche; Fahnen, Wimpel Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Oberbekleidungsstücke, T-Shirts, Polohemden, Langarmshirts, Tops,…

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Keine politisch unerträgliche Verhöhnung

Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt, soweit mit ihr die Waren „Spirituosen“ (Klasse 33) markiert werden, nicht gegen die guten Sitten (BPatG, Beschl. v. 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11 – Berliner Reichstagsbrand). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Wird „Berliner Reichstagsbrand“ im Zusammenhang mit „Spirituosen“ verwendet, wird der Verkehr mit dem Wort „Brand“…

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Dortmunder U

Das „U“ ist deshalb ein ganz besonderes „U“, weil es sich um das „Dortmunder U“ Foto: Thomas Felchner handelt. Das „U“ befindet sich auf dem Dach der ehemaligen Dortmunder Union-Brauerei, in welchem sich nunmehr das Museum am Ostwall befindet. Das „U“ ist demzufolge „das Wahrzeichen Dortmunds“. Anmelderin der unter dem Az. 3020110292418 eingetragenen Wort-/Bildmarke ist…

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Zum K…..!

In meinem Artikel „Der elegante Meissner Herrenschuh“ hatte ich über eine tolle alte DDR-Leuchtreklame in der Dresdner Neustadt berichtet. Was aus ihr geworden ist, sehen Sie hier Foto: Thomas Felchner Es ist zum K…..!

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Lady Starlight Regular

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 23.08.2011, Az. 33 W (pat) 526/10 – SCORPIONS/SCORPION BUDO’S FINEST) stelle die Schriftart „Lady Starlight Regular“ keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der DPMA-Standartschrift, sondern nur ein „schmückendes Beiwerk“ dar. Die farbige Ausgestaltung der Buchstaben sei als übliches Gestaltungsmittel ebenfalls zulässig. Auch verändere die Anfügung von…

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Grinsendes Hanfblatt

Im gestern erschienenen Markenblatt Heft 40, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 14: Schlüsselanhänger [Fantasie-, Schmuckwaren] Klasse(n) Nizza 24: Textilwaren, soweit sie nicht in andern Klassen enthalten sind Klasse(n) Nizza 28: Puppen Anmerkung: Wer hat…

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