Wortmarke „Fanlaib“ ist für Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke

Fanlaib

für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).

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