Gerichtliche (Un-)Zuständigkeit bei Messen

Die streitgegenständliche Messe fand in Frankfurt am Main statt. Die streitgegenständliche einstweilige Verfügung wurde in Düsseldorf beantragt. Zu Recht? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28.01.2015 (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2015, Az. 2a O 250/14), in dem wie folgt tenoriert wurde. „Das Landgericht Düsseldorf war für den Erlass der…

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