Verkennung grundlegender markenrechtlicher Grundsätze

Die Wortmarke „Bulli“ ist kein nachgewiesener Gattungsbegriff betreffend die Waren „Motorgetriebene Radfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, und deren Teile und Zubehör (soweit in Klasse 12 enthalten), Motoren für motorgetriebene Radfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h; Modellautos als Nachbildung der Kraftfahrzeuge…

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