Drei Jahre reichen
Artikel von Thomas Felchner am April 4, 2012
Eine Markenbenutzung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren stellt insbesondere dann eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im Widerspruchsverfahren...
Abgelegt in: Beschluss, BPatG, Deutsche Marke, Deutschland, Kollision, Marke, Markenrecht, Widerspruch, Wortmarke
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